1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – ADSp, jeweil neueste Fassung.
  2. Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB, für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 €/KG; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/KG sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. € oder 2 SZR/KG (unabhängig wie viele Ansprüche aus einem Schadensereignis erhoben werden, begrenzt auf € 2 Mio. je Schadenfall oder 2 SZR/KG), je nachdem welcher Betrag höher ist.
  3. Ergänzend wird vereinbart, dass:
    1. Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Paragraf 506, 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art.20 CMR, Art. 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert,
    2. der Spediteur als Verfrachter in den in Paragraf 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feurer an Bord nur für eigenes Veschulden haftet und
    3. der Spediteur als Frachführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.